Büro für:
Energieberatung
und
Immobilien-Wertermittlungen

Wolfgang Bolz
Energieberater (HWK)
Immobilien-Gutachter für Standard-Immobilien HypZert (S)
Mitglied des Gutachter-Ausschusses des Landkreises Ostallgäu

87616 Marktoberdorf
Anton-Schmid-Str. 8
Tel. 08342-6653
Fax. 08342-40609

Wärmebrücken stellen Schwachstellen in der Gebäudekonstruktion dar, bei denen der "normale" Wärmefluss gestört ist. Typische Beispiele sind: auskragende Balkone, Rollladenkästen, einbindende Decken aber auch alle Bauteil-Anschlüsse, z.B. Fensterleibungen.

Die Energieeinspar-Verordnung lässt Vereinfachungen bei der Energiebedarfsberechnungen zu. So darf ein pauschaler Wärmebrücken-Zuschlag bei Neubauen mit 0,05 W/m2K, bei Sanierungen mit 0,10 W/m2K und bei Sanierungen mit überwiegender Innendämmung mit 0,15 W/m2K angesetzt werden.

Aber bei hocheffizienten Wohngebäuden stellen diese pauschalen Zuschläge eine deutliche Verschlechterung des energetischen Niveaus dar. So beträgt bei einem geplanten Neubau mit einem Gesamt-U-Wert von z.B. 0,15 W/m2K der Zuschlag von 0,05 W/m2K aus den Wärmbrücken immerhin 33% des gesamten Energiebedarfs.

Um diesen hohen pauschalen Zuschlag zu umgehen, bietet sich die Möglichkeit der detaillierten Berechnung der Wärmebrücken an. Der Zuschlag kann dadurch, je nach Kontruktion der Wärmebrücken, auf ein Mimimum reduziert werden.

Die Berechnung der Wärmebrücken stellt hohe Anforderungen an den Energieberater. Ohne den Einsatz spezieller Wärmebrücken-Software kann eine Wärmebrücke nicht berechnet werden. 

Der hohe Zeitaufwand für die detaillierte Berechnung von Wärmebrücken wird dadurch kompensiert, dass zur Erreichung eines gewünschten energtischen Niveaus eines Gebäudes geringere Dämmstärken notwendig sind und damit die Herstell-, bzw. Sanierungskosten sinken.

Bei hocheffizienten Objekten, wie z.B. einem KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 ist die Berechnung von Wärmebrücken in der Regel Voraussetzung zur Erreichung des gewünschten Niveaus.

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