Eine spezielle Art der Energieberatung ist die BAFA-Vor-Ort-Beratung "Individueller Sanierungsfahrplan - iSFP". Diese Beratung dürfen nur Sachverständige, die in die Energieeffizienz-Experten-Liste der DENA eingetragen sind, durchführen.

Der BAFA-iSFP wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Förderung beträgt derzeit 80% der förderfähigen Beratungskosten, höchstens jedoch € 1.300,-- für ein 1- und 2-Familienhaus, bzw. € 1.700,-- für ein Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen. Ferner gibt es einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. € 500,--.

Der Beratungsbericht zeigt auf, 

  • welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus, bzw. Ihre Wohnung am sinnvollsten sind und
  • welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können.

Damit die Förderung der Energieberatung in Anspruch genommen werden kann, muss der Beratungsbericht strenge Vorgaben des BAFA einhalten. 

  • Der Beratungsbericht muss ein energetisches Sanierungskonzept enthalten
  • Sie haben als Beratungsempfänger einer Vor-Ort-Beratung nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
  • Sie können wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für:

  • a) eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • b) eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Hier finden Sie aktuelle Informationen auf der BAFA-Homepage.

Sie müssen sich nicht selbst um die Förderung der Energieberatung kümmern. Sie erhalten eine Rechnung nach Abschluss der Vor-Ort-Beratung, in der die staatliche Förderung bereits berücksichtigt ist.

 

Interessiert? Sprechen Sie mich an. Ich freue mich über Ihre Kontakaufnahme.