Foerdermittel2Energieeffizienz von Gebäuden werden staatlich gefördert, sofern bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden sowohl Neubauten, als auch energetische Sanierungen von Bestands-Objekten. 

Die Förderungen werden als Zuschüsse oder in Form von zinsgünstigen Darlehen gewährt. 

Es gibt Bundes-Förderprogramm und ggf. Programme von Ländern und Kommunen.

Auf Bundesebene gibt es Förderprogramme der KfW und des BAFA. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Neubau von energieeffizienten Objekten, bzw. die energetische Sanierung von Bestands-Objekten zu Effizienhäusern. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert durch Zuschüsse die Energieberatung und die Energetische Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen.

KfW
Hier eine kleine Übersicht über die Darlehens-Förderprogramme für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte:

  • Energieeffizient Sanieren - Kredit (Progr. Nr. 261)
  • Erneuerbare Energien (Progr. Nr. 270)
  • Klimafreundlicher Neubau (Progr. Nr. 297, 298)

 

BAFA
Das BAFA bietet folgende Zuschuss-Förderungen an:

  • Vor-Ort-Beratung durch einen anerkannten Energieberater
  • Heizen mit erneuerbaren Energien - Solarthermie
  • Heizen mit erneuerbaren Energien - Biomasse
  • Heizen mit erneuerbaren Energien - Wärmepumpen
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahmen

Eine aktuelle Übersicht über alle derzeitigen Fördermöglichkeiten von KfW und BAFA finden Sie auf den Seiten von KfW und BAFA.