Büro für:
Energieberatung
und
Immobilien-Wertermittlungen

Wolfgang Bolz
Energieberater (HWK)
Immobilien-Gutachter für Standard-Immobilien HypZert (S)
Mitglied des Gutachter-Ausschusses des Landkreises Ostallgäu

87616 Marktoberdorf
Anton-Schmid-Str. 8
Tel. 08342-6653
Fax. 08342-40609

 

Collage  

Geld sparen 

durch eine nach einer Energieberatung durchgeführten Gebäudesanierung
kann bis zu 70 - 80% der Heizwärme-Energie gespart werden.
 
Umwelt schützen 
Durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen entsteht CO2. Dieses Gas
ist mit verantwortlich für den Treibhauseffekt und damit für die Klimaänderung.
Durch Energie-Einsparung wird automatisch auch der Ausstoß des
Klimakillers CO2 herabgesenkt.
So nehmen auch Sie Teil am praktizierten Umweltschutz
 
Wert erhalten 
Gebäude mit schlechten Energieverbrauchs-Werten werden auf dem Immobilien-
markt immer unattraktiver. Käufer schauen schon jetzt auf die
Dämm-Eigenschaften eines Gebäudes. Durch die richtigen Maßnahmen
sichern Sie langfristig den Wert Ihrer Immobile.
 

 

Stehen Modernisierungsmaßnahmen an, so geht es immer auch darum, ein Gebäude energieeffizienter  und damit zukunftssicher zu machen.

Eine Energieberatung im Vorfeld gibt Ihnen Sicherheit bei der Sanierungsplanung. Außerdem erfahren Sie dadurch, welche Maßnahmen Sie Ihr Haus energieeffizient modernisieren können.

Normalerweise erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:

Schritt 1: Untersuchtung des Gebäudes

Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:

Grunddaten:

  • Ort, Haustyp, Baujahr
  • Zahl der Wohneinheiten
  • Beheizbare Wohnflächen
  • Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder ·bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung.

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung, mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.

Schritt 2: Der Beratungsbericht

Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden am Computer mithilfe spezieller Sotfware ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen.

Der Beratungsbericht enthält eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde.

Auf der Grundlage der ermittelten und ausgewerteten Daten enthält der Beratungsbericht folgende Vorschläge für Energiesparmaßnahmen:·

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung.
  • Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.

Schritt 3: Das Beratungsgespräch 

Im Gespräch erläutern wir Ihnen, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Damit Sie die Sanierung kostengünstig durchführen können, werden die in Frage kommenden Förderprogramme besprochen. 

Wenn Sie sich nach den 3 Schritten entschlossen haben, eine energetische Sanierung durchführen zu lassen, stehen Ihnen vielfällige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Lesen Sie dazu mehr auf den folgenden Seiten. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine "Vor-Ort-Beratung" durchführen zu lassen, die vom Staat gefördert wird. Informationen hierzu finden Sie hier.

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